Allgemeine Geschäftsbedingungen der bitbone AG, Würzburg.
Stand: 01. Februar 2005
§1 Vertragsinhalt
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der bitbone AG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der konkludenten Annahme eines Angebots bzw. mit der Erteilung eines Auftrags an bitbone AG gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von bitbone AG schriftlich bestätigt wurden. Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, soweit im Angebot nicht eine Bindungsfrist schriftlich vermerkt wurde. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen und Vertragsänderungen, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
§2 Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vermerkt sind Zahlungen ohne Abzug fällig. Zahlungen haben entweder per Überweisung auf eines der angegebenen Konten, durch Scheck oder durch das Bankeinzugsverfahren zu erfolgen. Maßgeblich für den Zahlungseingang ist die tatsächliche, endgültige und unwiderrufliche Gutschrift auf dem Konto der bitbone AG. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er den Rechnungsbetrag gemäß § 288 BGB mit 5 %, bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung mit 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz für Verzugszinsen zu verzinsen. Bei Mahnstufe 2 werden 5 EUR, bei Mahnstufe 3 10 EUR als zusätzliche Mahngebühr fällig. Ab der 2. Mahnstufe wird ein sofortiger Lieferstopp erteilt. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber kann nur mit von bitbone AG schriftlich anerkannten bzw. rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen bzw. wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§3 Termine
Die von bitbone AG genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Einhaltung eines als verbindlich vereinbarten Termins setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen die bitbone AG Lieferungen oder die Erbringung von Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat bitbone AG auch verbindlich vereinbarte Termine nicht einzuhalten.
§4 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem betreffenden Auftrag Eigentum von bitbone AG. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.
§5 Datenschutz
Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die von bitbone AG unterbreiteten Angaben als vertraulich. Daten die Mitarbeitern der bitbone AG im Zuge der Geschäftsbeziehungen zur Kenntnis kommen gelten ebenfalls als vertraulich.
§6 Gewährleistung
bitbone AG gewährleistet nicht die Eignung der gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen für einen bestimmten Zweck, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber hat bitbone AG Mängel unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. bitbone AG leistet Gewähr durch Nachbesserung. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur dann, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen wenn ein anerkannter Mangel nicht innerhalb einer bestimmten Frist von mindestens einem Monat beseitigt ist. Gewährleistungsansprüche gegen bitbone AG stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
§7 Open Source Software
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Leistung auch aus Open Source Software besteht. Aufgrund der spezifischen Natur von Open Source Software, die von einer Vielzahl von Personen außerhalb der bitbone AG entwickelt wird, ist eine Haftung der bitbone AG für Schutzrechtsverletzungen oder sonstige Rechtsmängel betreffend Open Source Software ausgeschlossen.
§8 Schlußbestimmungen
Rechte aus dem Vertragsverhältnis zwischen bitbone AG und einem Auftraggeber sind weder ganz noch teilweise ohne gegenseitiges Einverständnis übertragbar mit Ausnahme reiner Geldansprüche. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen mit bitbone AG gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinigten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Soweit gesetzlich zulässig, ist Würzburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten – auch für Scheck- und Wechselforderungen. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
bitbone AG © 2005